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Brandschutzschulungen

Brandschutzschulungen nach BGV A1 / Arbeitsstättenschutzgesetz sind im gewerblichen Bereich für sämtliche Betriebe mit Mitarbeitern und Publikumsverkehr in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben.(Gesetzestexte im Anhang)
Ausbildung zum Brandschutzhelfer (neue ASR 2.2)

Inhalte einer Brandschutzschulung sind:

  • ein theoretischer Teil: Vermittelt werden Grundlagen des Brandschutzes und Brandrisiken. Außerdem werden die Flucht- und Rettungswege im Betrieb gezeigt. Es werden Grundkenntnisse über bauliche Anlagen, Brand- und Gefahrenmeldeanlagen, über die Feuerlöschgeräte zur Brandbekämpfung innerhalb der Firma und deren Handhabung sowie das Verhalten bei Bränden und Gefahrensituationen vermittelt.
  • ein praktischer Teil: Hierbei wird mithilfe eines Fire-Trainers (Übungsgerät) ein Brand simuliert und der praktische Umgang mit brandschutztechnischen Einrichtungen bzw. Feuerlöschern trainiert (Fotos). Jeder Mitarbeiter erhält die Möglichkeit, selbstständig einen simulierten Brand zu löschen, so dass Ängste vor dem Umgang mit Feuerlöschern abgebaut werden und die Mitarbeiter auf den Notfall vorbereitet sind.


Ein funktionierender Brandschutz im Betrieb ist nicht nur wegen der gesetzlichen Bestimmungen für Betriebe von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Ihre Produktion, Ihr Umsatz und die Arbeitsplätze werden durch einen Brand in Mitleidenschaft gezogen, bzw. fallen zumindest für geraume Zeit komplett weg. Es ist eine traurige Tatsache, dass ca. 36 Monate nach einem Brand in einem Betrieb 60 % dieser Betriebe Insolvenz anmelden müssen, weil die Kunden sich während der Zeit, in der der Betrieb nicht arbeiten konnte, anders orientiert haben.

Informations-Video

Alltägliche Gefahren im Haushalt